Rechtskonforme Arbeitszeiterfassung leicht gemacht

Neues Jahr, neue Regularien: Bereits im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Nun hat das BAG in einer konkreten Begründung dargelegt, wie das Ganze im Detail aussehen soll:

🔥Die Entscheidung des BAG ermöglicht auch weiterhin eine flexible Gestaltung der Arbeits- sowie Vertrauensarbeitszeit. Allerdings müssen auch diese Zeiten ab sofort korrekt erfasst werden. Zu den zu erfassenden Zeiten gehören Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausenzeiten und Überstunden.

🔥Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gilt ab sofort. Die Arbeitszeiten müssen nicht zwingend elektronisch erfasst werden, sollten allerdings den gängigen Datenschutzkonventionen entsprechen.

🔥Auch wenn eine elektronische Arbeitszeiterfassung nicht vorgeschrieben ist, können wir diese nur empfehlen, um den Ansprüchen des BAG nachzukommen. Ein System zur Arbeitszeiterfassung sollte demnach zum einen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleisten. Zum anderen müssen alle Regeln des Datenschutzes eingehalten werden.

🔥Mit dem Arbeitszeiterfassungstool unseres Lösungspartners Personio kann hier ganz leicht Abhilfe geschaffen werden. Personio bietet allen Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit über eine digitale Stempeluhr zu erfassen. Diese Stempeluhr ist bereits mit den entsprechenden Mitarbeiterkonten verknüpft und unterstützteine automatische Lohnabrechnung. Mit der mobilen Personio-App können auch Mitarbeiter im Außendienst schnell und einfach ihre Arbeitszeit tracken.

Ihr habt Fragen zur Personio-App und der digitalen Arbeitszeiterfassung? Schreibt uns per Mail. Wir beraten euch gerne.

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