Das nationale E-Rechnungsmeldesystem ist in Europa auf dem Vormarsch. Konkret bedeutet das, dass Rechnungen bei B2B-Umsätzen vom Rechnungssteller innerhalb einer vorgegebenen Frist als elektronische Rechnungen an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Der Rechnungsempfänger muss dementsprechend innerhalb einer vorgegebenen Frist diese bestätigen.
Die Einführung des E-Rechnungsmeldesystem ist in Deutschland ab dem 01.01.2025 vorgesehen. Bis auf wenigen Ausnahmen, werden alle Unternehmen von dieser Änderung betroffen sein. Die Bedeutung einer digitalen Buchhaltung nimmt also zu und es sollten rechtzeitig alle nötigen Vorbereitungen im Unternehmen getroffen werden.
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