Neues Jahr, neue Regularien: Bereits im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzufĂŒhren. Nun hat das BAG in einer konkreten BegrĂŒndung dargelegt, wie das Ganze im Detail aussehen soll:
đ„Die Entscheidung des BAG ermöglicht auch weiterhin eine flexible Gestaltung der Arbeits- sowie Vertrauensarbeitszeit. Allerdings mĂŒssen auch diese Zeiten ab sofort korrekt erfasst werden. Zu den zu erfassenden Zeiten gehören Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausenzeiten und Ăberstunden.
đ„Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gilt ab sofort. Die Arbeitszeiten mĂŒssen nicht zwingend elektronisch erfasst werden, sollten allerdings den gĂ€ngigen Datenschutzkonventionen entsprechen.
đ„Auch wenn eine elektronische Arbeitszeiterfassung nicht vorgeschrieben ist, können wir diese nur empfehlen, um den AnsprĂŒchen des BAG nachzukommen. Ein System zur Arbeitszeiterfassung sollte demnach zum einen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewĂ€hrleisten. Zum anderen mĂŒssen alle Regeln des Datenschutzes eingehalten werden.
đ„Mit dem Arbeitszeiterfassungstool unseres Lösungspartners Personio kann hier ganz leicht Abhilfe geschaffen werden. Personio bietet allen Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit ĂŒber eine digitale Stempeluhr zu erfassen. Diese Stempeluhr ist bereits mit den entsprechenden Mitarbeiterkonten verknĂŒpft und unterstĂŒtzteine automatische Lohnabrechnung. Mit der mobilen Personio-App können auch Mitarbeiter im AuĂendienst schnell und einfach ihre Arbeitszeit tracken.
Ihr habt Fragen zur Personio-App und der digitalen Arbeitszeiterfassung? Schreibt uns per Mail. Wir beraten euch gerne.