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Rechtskonforme Arbeitszeiterfassung leicht gemacht

Neu­es Jahr, neue Regu­la­ri­en: Bereits im Sep­tem­ber 2022 hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) fest­ge­legt, dass Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet wer­den, ein Sys­tem zur Arbeits­zeit­er­fas­sung ein­zu­füh­ren. Nun hat das BAG in einer kon­kre­ten Begrün­dung dar­ge­legt, wie das Gan­ze im Detail aus­se­hen soll:

🔥Die Ent­schei­dung des BAG ermög­licht auch wei­ter­hin eine fle­xi­ble Gestal­tung der Arbeits- sowie Ver­trau­ens­ar­beits­zeit. Aller­dings müs­sen auch die­se Zei­ten ab sofort kor­rekt erfasst wer­den. Zu den zu erfas­sen­den Zei­ten gehö­ren Beginn und Ende der Arbeits­zeit, Pau­sen­zei­ten und Über­stun­den.

🔥Die Pflicht zur Erfas­sung der Arbeits­zeit gilt ab sofort. Die Arbeits­zei­ten müs­sen nicht zwin­gend elek­tro­nisch erfasst wer­den, soll­ten aller­dings den gän­gi­gen Daten­schutz­kon­ven­tio­nen ent­spre­chen.

🔥Auch wenn eine elek­tro­ni­sche Arbeits­zeit­er­fas­sung nicht vor­ge­schrie­ben ist, kön­nen wir die­se nur emp­feh­len, um den Ansprü­chen des BAG nach­zu­kom­men. Ein Sys­tem zur Arbeits­zeit­er­fas­sung soll­te dem­nach zum einen die Sicher­heit und den Gesund­heits­schutz der Arbeit­neh­men­den gewähr­leis­ten. Zum ande­ren müs­sen alle Regeln des Daten­schut­zes ein­ge­hal­ten wer­den.

🔥Mit dem Arbeits­zeit­er­fas­sungs­tool unse­res Lösungs­part­ners Per­so­nio kann hier ganz leicht Abhil­fe geschaf­fen wer­den. Per­so­nio bie­tet allen Mit­ar­bei­tern die Mög­lich­keit, ihre Arbeits­zeit über eine digi­ta­le Stem­pel­uhr zu erfas­sen. Die­se Stem­pel­uhr ist bereits mit den ent­spre­chen­den Mit­ar­bei­ter­kon­ten ver­knüpft und unter­stütztei­ne auto­ma­ti­sche Lohn­ab­rech­nung. Mit der mobi­len Per­so­nio-App kön­nen auch Mit­ar­bei­ter im Außen­dienst schnell und ein­fach ihre Arbeits­zeit tra­cken.

Ihr habt Fra­gen zur Per­so­nio-App und der digi­ta­len Arbeits­zeit­er­fas­sung? Schreibt uns per Mail. Wir bera­ten euch ger­ne.